Claus Bernecker
Reisebüro Fliegerhorst
Im Fliegerhorst 1A
D 38642 Goslar
Tel.: 05321 3348010
E-Mail: claus@sogehtreisebueroheute.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE242376360
Inhaber / CEO: Claus Bernecker
Gemäß § 37 VSBG sind wir verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen Streitschlichtungsstellen eingerichtet wurden. Wir nehmen derzeit nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und sind dazu nicht verpflichtet. Sie können sich an diese Stellen wenden, die Teilnahme ist für beide Seiten aber freiwillig.
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle:
Zentrum für Schlichtung e.V. | Straßburger Str. 8 77694 Kehl | mail@verbraucher-schlichter.de
Wir vermitteln Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO).
Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern:
Versicherungsombudsmann e.V. | Postfach 08 06 32 | 10006 Berlin | www.versicherungsombudsmann.de
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Sie erreichen diese unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
§ 1
Tätigkeit als Reisevermittler
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehun-gen zwischen dem Reisenden und der vom Reisebüro (nachfolgend „RB“) erbrachten Vermitt-lungstätigkeit. Es gelten für den Vermittlungsvertrag ausschließlich die nachfolgenden AGB's von RB. Der Geltung etwaiger AGB des Reisenden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. RB bietet dem Reisenden sämtliche Reiseleistungen verschiedenster Reiseveranstalter und Leis-tungsträger (z. B. bei Einzelreiseleistungen oder verbundene Reiseleistungen) ausschließlich zur Vermittlung als Reisevermittler, Vermittler verbundener Reiseleistungen oder Vermittler von Einzelreiseleistungen an.
3. Der Reisende erteilt durch die Buchung RB den Vermittlungsauftrag. RB nimmt den Vermittlungs-auftrag des Kunden in Textform, schriftlich oder (fern-) mündlich an.
4. RB kann mit dem Reisenden besondere Quality Plus Leistungen vereinbaren. RB bietet dem Kun-den die Quality Plus Leistungen (mit Ausnahme der Quality Plus Versicherungsleistungen) im eige-nen Namen und auf eigene Rechnung an. Die Quality Plus Versicherungsleistungen (QTA Mehr-wertpaket) wird von RB vermittelt, wobei RB bei Vertragsschluss auf die Versicherungsbedingun-gen einschl. Versicherungsausweis des Versicherers hinweist und diese dem Kunden aushändigt.
5. Für den von RB vermittelten Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Reisever-anstalter oder Leistungsträger (nachfolgend auch “Anbieter“) sind allein die AGBs des jeweiligen Anbieters maßgeblich. Die AGB der jeweiligen Anbieter werden vor der Reisebuchung angezeigt bzw. zur Kenntnis gegeben und müssen durch den Teilnehmer/Reisenden ausdrücklich bestätigt werden. Sollten keine AGB eines Anbieters vorliegen (etwa bei Linienflügen), kommen die jewei-ligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft zur Anwendung, über die sich der Reisende vor der Buchung Kenntnis verschafft hat.
§ 2
Vermittlungsauftrag und Zahlungsbedingungen
1. Mit der Buchung erteilt der Reisende RB den rechtsverbindlichen Auftrag, für den Reisenden bei einem bestimmten Anbieter bestimmte Reiseleistungen zu vermitteln.
2. Die Buchung ist in rechtlicher Hinsicht das Angebot des Reisenden an den Anbieter auf Abschluss eines Reisevertrages. Dieses übermittelt RB an den Anbieter. Die Übermittlung durch RB stellt kei-ne Annahme des Angebotes des Reisenden auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweili-gen Anbieter dar. Der Anbieter entscheidet in eigener Verantwortung über die Annahme. Nimmt er das Angebot des Reisenden an, erhält der Reisende eine schriftliche Reisebestätigung oder Rei-sebestätigung in Textform.
3. RB als Vermittler ist nicht verpflichtet, den Reisepreis gegenüber dem Anbieter für den Reisenden zu verauslagen. Nachteile des Reisenden, die durch eine nicht fristgerechte Zahlung des Reisen-den verursacht werden, hat der Reisende selbst zu tragen.
4. Rechnungen, welche durch RB gestellt und eingezogen werden (Reisebüroinkasso durch RB), er-folgen im Namen und für Rechnung des Anbieters. Rechnungen sind zu dem in der Rechnung dar-gestellten Termin zu bezahlen.
5. Bei Vermittlung einer Pauschalreise werden Reisepreiszahlungen vor Beendigung der Pauschalreise vom RB nur gefordert und angenommen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag mit dem Reiseveranstalter besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein gem. § 651r BGB vor der Zahlung übergeben wurde. Bei Vermittlung verbundener Reiseleistungen wird RB im Fall des § 651 w Abs. 3 BGB für die erforderliche Kundengeldabsicherung sorgen und dem Reisenden den dazu-gehörigen Sicherungsschein aushändigen.
§ 3
Reiseunterlagen
1. Reiseunterlagen werden dem Reisenden ausgehändigt, per Post übermittelt oder in Einzelfällen bei den Leistungserbringern des jeweiligen Anbieters (Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenun-ternehmen etc.) hinterlegt. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.
2. Wünscht der Reisende den Versand von Reiseunterlagen per Kurier, so hat der Reisende alle hie-raus entstehenden Kosten zu tragen. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.
3. Soweit der Reisende die Vermittlung von Reiseversicherungen durch RB wünscht, übermittelt RB dem Reisenden die Versicherungsunterlagen durch persönliche Übergabe oder per Post. Die Versi-cherungsunterlagen bestehen regelmäßig aus den Versicherungsbedingungen und einer Versiche-rungsnummer.
4. Der Reisende wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm durch das Reisebüro ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und bei festgestellten Unstimmigkei-ten umgehend das Reisebüro oder den Anbieter direkt hiervon zu unterrichten, um Schäden zu vermeiden.
§ 4
Ausstellung und Versand von Flugtickets/Identität der ausführenden Fluggesellschaften bei gebuchten Flugleistungen
1. Grundsätzlich werden Flugtickets spätestens 14 Tage vor Abflug ausgestellt und entsprechend der gewählten Versandart an den Reisenden zugestellt oder übergeben. Dies gilt nur, soweit die ent-sprechende Airline als Reiseanbieter keine anderweitigen Ausstellungsfristen vorgegeben hat. RB kann auf Wunsch Flugtickets auch früher ausstellen, wobei darauf hingewiesen wird, dass ab Aus-stellung im Falle einer Stornierung oder eines Umbuchungswunsches des Reisenden, durch den Anbieter Storno /Umbuchungsgebühren in Höhe von bis zu 100% des Reisepreises anfallen kön-nen. Ein rechtlicher Anspruch auf Aushändigung besteht erst zum Abflugtag. Der Reisende hat zu beachten, dass nach Ausstellung der Tickets im Falle einer Stornierung/Umbuchung zuzüglich zu den von den Anbietern ggf. erhobenen Storno /Umbuchungsgebühren eine Bearbeitungsgebühr durch RB erhoben wird.
2. Sofern die Fluggesellschaft anstelle eines Tickets in Papierform ein elektronisches Ticket („E-Ticket“) anbietet, wird im Regelfall ein elektronischer Buchungscode in Textform (meist per E-Mail) übermittelt. Dieser ist vom Reisenden beim Check-In zusammen mit einem Identifikationsdoku-ment (Personalausweis bzw. Reisepass) vorzulegen.
3. Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weist das RB hiermit auf die Verpflichtung des Reisever-mittlers hin, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförde-rungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Flugge-sellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. RB verweist insoweit auf die Angaben in der jewei-ligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informiert RB den Reisenden vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, wird RB si-cherstellen, dass dem Reisenden die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der EU belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und www.lba.de abrufbar und kann dem Reisenden in den Geschäftsräumen des RB auf dessen Ver-langen ausgehändigt werden.
§ 5
Umbuchung und Rücktritt
Aus Umbuchungen sowie dem Rücktritt vom Reisevertrag können dem Reisenden zum Teil erhebliche Kosten erwachsen. Diese Regelungen richten sich nach Abschluss des Vertrages mit dem Anbieter der betreffenden Touristikleistung ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. den Allge-meinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters als Vertragspartner des Reisenden. Zur Ver-meidung dieses Kostenrisikos empfiehlt RB dem Reisenden daher den Abschluss einer Reiserücktritts-versicherung sowie den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall.
§ 6
Informationspflichten des Reisevermittlers
1. Soweit RB Reisevermittler im Sinne des § 651 v Abs. 1 BGB ist, erfüllt RB die gesetzlichen Informa-tionspflichten vor Reiseanmeldung nach § 651 v Abs. 1 BGB und informiert insbesondere über we-sentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindesteilnehmerzahl, Einrei-sebestimmungen, Rücktrittentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen etc., soweit diese In-formationen nicht bereits vom jeweiligen Reiseveranstalter mitgeteilt worden sind. RB wird dem Reisenden das jeweilige Formblatt aushändigen.
2. Soweit RB Vermittler verbundener Reiseleistungen im Sinne des § 651 w Abs. 1 BGB ist, wird RB den Reisenden nach Maßgabe des Artikels 251 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Ge-setzbuch informieren und dem Reisenden das jeweilige Formblatt aushändigen.
§ 7
Obliegenheitsverpflichtungen des Reisenden/Weiterleitung von Mängelanzeigen
1. RB weist den Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass die AGB des jeweiligen Anbieters als Ver-tragspartner des Reisenden im Regelfall besondere Pflichten für den Reisenden im Falle von auf-tretenden Mängeln der Reiseleistungen oder auch im Fall des Gepäckverlustes oder ähnlichem enthalten. Hierzu zählt insbesondere auch die Beachtung und Einhaltung von Vorgaben des Reise-veranstalters/Leistungsträgers bzw. des jeweiligen Transportunternehmens bei der Abwicklung von Flügen.
2. Sofern der Reisende die ihm hieraus erwachsenden Obliegenheiten nicht beachtet, kann dies zu einem (Teil-)Verlust von Ansprüchen des Reisenden gegenüber dem Anbieter führen.
3. Mängel der Vermittlungsleistung von RB hat der Reisende unverzüglich anzuzeigen und RB -soweit möglich- Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
4. RB gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Reisenden bzgl. der Erbringung der Reiseleistungen entgegenzunehmen. RB hat den Reiseveran-stalter unverzüglich von solchen Mängelanzeigen und Erklärungen des Reisenden in Kenntnis zu setzen.
§ 8
Haftung von RB
1. RB haftet nicht für die Folgen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände wie bspw. Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, von de-nen die Dienste von RB beeinflusst werden.
2. RB haftet ferner nicht für die Erbringung der Reiseleistung und/oder für den Vermittlungserfolg des ihm angetragenen Antrages auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Anbieter, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorge-nommen wird. RB haftet nicht für Verlust, Untergang oder Beschädigung von Reiseunterlagen, so-fern diese an den Reisenden versendet werden oder ausgehändigt worden sind. RB haftet nicht für die von dem jeweiligen Anbieter gemachten Angaben zu der vom Reisenden gewünschten Reise und auch nicht für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlus-ses oder für Leistungsänderungen des Anbieters nach Abschluss des vermittelten Reisevertrages.
3. Die vorgenannten Ausschlüsse gelten nicht, soweit RB fehlerhafte und/oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bekannt sein mussten.
4. Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie oder bei Arglist ist die Haftung von RB unbeschränkt. Ebenso besteht eine unbeschränkte Haftung für Buchungsfehler nach Maßgabe des § 651x BGB oder in Fällen der Verletzung der Insolvenzabsicherungs- und/oder Informationspflicht nach Maß-gabe des § 651w Abs. 4 BGB.
5. Im Übrigen haftet RB für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von Bedeutung sind und auf deren Einhaltung der Reisende regelmäßig ver-traut oder vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). RB haftet jedoch nur, soweit diese Schäden ty-pischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Die Haftung ist in diesem Fall auf den dreifachen Wert der vermittelten Touristikleistung begrenzt. In Fällen fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet RB nicht.
6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von RB betroffen ist. Eine wei-tergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von RB ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
§ 9
Datenschutz (mehr Details siehe Punkt 3)
1. RB ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Reisenden zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 S. 1. Abs. 1 lit. b DS-GVO. Die personenbezogenen Daten der Reisenden werden ausschließlich zur Durchführung und Abwick-lung der Buchung verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Reisenden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass RB nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Auf-bewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Reisende in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO einge-willigt hat.
2. Das geltende Datenschutzrecht gewährt den Reisenden gegenüber RB hinsichtlich der Verarbei-tung ihrer personenbezogenen Daten folgende Betroffenenrechte:
Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO, Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DS-GVO, Recht auf Lö-schung gem. Art. 17 DS-GVO, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DS-GVO, Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19 DS-GVO, Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO, Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO sowie Recht auf Be-schwerde bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO.
3. Der Reisende kann sich in Fragen des Datenschutzes an das RB unter info@sogehtreisebueroheute.de oder an die Adresse des RB, TUI TRAVELStar Goslar, Carl-Zeiss-Str. 4, 38644 Goslar wenden.
§ 10
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle
RB ist nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle auch nicht teil.
§11
Pass, Visa und Gesundheitsbestimmungen
Wir stehen dafür ein, dass Kunden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvor-schriften vor Vertragsabschluss sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrich-tet werden.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die je-weilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedoku-mente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten der Zoll- und Devisenvorschrif-ten. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde durch den Veranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch unterrichtet wurde.
Der Reisende sollte sich zusätzlich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe Maßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Ge-sundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Ge-sundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Unberührt bleiben unsere gesetzlichen Informationspflichten.
§12
Mitwirkungspflicht des Reisenden
Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit-zuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Be-steht eine örtliche Reiseleitung nicht, ist das Abhilfeverlangen an uns direkt zu richten.
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzli-chen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungs-gründen wird Schriftform empfohlen - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmög-lich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Ver-trages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag da-nach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet dem Veranstalter nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reise-preises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen bittet der Veranstalter unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen sieben Tagen nach Ent-deckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesell-schaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schaden-anzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehl-leitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
Einwilligungserklärung
zur Verarbeitung meiner persönlichen Daten
Aufgrund der in Kraft getretenen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist für die Verarbeitung meiner oben genannten personenbezogenen Daten (nachfolgend „meine Daten“) meine Einwilligung erforderlich. Ich willige hiermit auf der Grundlage umfassender Informationen gegenüber dem vorgenannten Reisebüro in die Verarbeitung meiner Personendaten ein. Ich bestätige, dass meine Einwilligung freiwillig erfolgt, an keine Bedingungen geknüpft ist, mir Umfang und Inhalt dieser Erklärung hinreichend bekannt und die Hinweise für diese Erklärung verständlich sind.
1. Inhalt und Umfang der Einwilligung
Ich bin damit einverstanden, dass das Reisebüro meine Daten für reisebezogene Zwecke (gem. Ziffer 4) verwenden kann.
2. Widerrufsmöglichkeit und Beschränkung
der Einwilligung
Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligung ganz oder teilweise jederzeit kostenfrei widerrufen oder beschränken kann. Ich kann auch die Offenlegung meiner Daten, deren Berichtigung oder Löschung verlangen, sofern sich dies nicht als unnötig erweist oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist.
3. Verantwortlichkeit und Information über
die Verwendung meiner Daten
Verantwortlicher im Sinne des Gesetzes ist das Reisebüro mit den oben angegebenen Kontaktdaten. Mir ist bekannt, dass ich mich mit allen Fragen im Zusammenhang mit der Verarbeitung meiner Daten an den Verantwortlichen wenden kann.
TUI TRAVELStar Goslar
Inhaber Claus Bernecker
Im Fliegerhorst 1A
DE-38642 Goslar
Tel.: +49 5321 334 80 10
Mail: info@sogehtreisebueroheute.de
Web: www.sogehtreisebueroheute.de
4. Verwendungszweck
Mit der Zurverfügungstellung meiner Daten willige ich ein, dass mir künftig Reiseangebote und Reiseinformationen, sowie evtl. Newsletter, sowie betreuende Informationen, vor, während und nach der Reise vom Reisebüro zugeleitet werden können (per E-Mail, per Anruf oder per Online-Medien/social Media). Meine Daten können so lange Verwendung finden, bis ich meine Einwilligung widerrufe oder beschränke.
5. Datensicherheit
Nach dem Stand der Technik wird mir vom Reisebüro Datensicherheit gewährleistet. Der Verantwortliche würde Verletzungen des Schutzes meiner Daten der zuständigen Aufsichtsbehörde melden.
6. Weitere Vertragsgrundlagen für meine Reisebuchung
Ich willige hiermit in die Verarbeitung meiner Daten ein.
Bankverbindung TUI TRAVELStar Goslar, IBAN: DE32 2595 0130 0051 0075 65, BIC: NOLADE21HIK
Umsatzsteuer ID: 24 23 76 360